Vollständige, verifizierte Liste der erforderlichen Dokumente für Bürger von Anderes Land, die ein deutsches Ausbildung Visum beantragen. Einschließlich Authentifizierungsmethode, Kostenschätzungen und Bearbeitungszeiten — basierend auf offiziellen Daten der deutschen Botschaft.
Präfektur in deiner Wohnstadt
Lokaler Fotograf — biometrisches Format 35×45mm verlangen
Standesamt deines Geburtsorts
Tribunal de 1ère Instance ODER online: service-public.ma
Académie Régionale, an der das Bac abgelegt wurde
Gleiche Académie Régionale
anabin.kmk.org (online, kostenlos)
Ein Goethe-Institut-, telc- oder ÖSD-Testzentrum in deinem Land
Von der Website der deutschen Vertretung (rk.diplo.de) oder deinem Visumzentrum herunterladen
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Vom künftigen deutschen Arbeitgeber
Vom künftigen Arbeitgeber
Online: Fintiba, Expatrio oder Coracle
Bürge in Deutschland geht zur lokalen Ausländerbehörde
Deine Bank
Online: Coracle, MAWISTA, DR-WALTER
Künftiger Vermieter in Deutschland ODER Hotelbuchungsseite
Das offizielle deutsche Visumzentrum deines Landes (VFS Global, TLScontact oder Botschaft/Konsulat)
Beim Visumtermin bezahlt
Passen Sie Ihr Bildungsniveau, Ihre Familiensituation und andere Optionen für eine genaue Liste an.
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Deutschlands Ausbildungssystem (duale Berufsausbildung) ist einer der gefragtesten Einwanderungswege für Staatsangehörige aus Anderes Land. Das nationale D-Visum für Berufsausbildung, geregelt durch §17a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), berechtigt Sie, ein 2–3-jähriges akkreditiertes Ausbildungsprogramm bei einem deutschen Unternehmen zu absolvieren und dabei ein Gehalt zu verdienen. Im Gegensatz zum Studium erfordert die Ausbildung keinen Hochschulabschluss — ein Sekundarschulabschluss (Baccalauréat oder gleichwertiger Abschluss) und ein unterzeichneter Ausbildungsvertrag sind die Kernvoraussetzungen.
Die Beglaubigung von Dokumenten ist ein entscheidender Faktor dafür, wie schnell Antragsteller aus Anderes Land ihre Visumdatei einreichen können. Deutschland verlangt eine Beglaubigung durch Legalisierung für alle offiziellen Dokumente, die in Anderes Land ausgestellt wurden, einschließlich Ihrer Geburtsurkunde, Diplome, Schulzeugnisse und polizeiliches Führungszeugnis. Der Legalisierung-Schritt kostet €30–100 pro Dokument und dauert 21–56 Tage. Beglaubigte deutsche Übersetzungen sind auch für alle nicht-deutschen Dokumente erforderlich — planen Sie mit €20–60 pro Seite von einem beeidigten Übersetzer.
Das Visumverfahren selbst beginnt mit einem deutschen B1-Sprachzertifikat (Goethe, telc oder ÖSD), da dies das Minimum für die meisten Ausbildungsvisa ist. Ihr zukünftiger Arbeitgeber in Deutschland reicht eine Vorab-Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit ein — wenn diese genehmigt wird, verkürzt sich die Visumbearbeitung von etwa 8 Monaten auf etwa 2 Monate. Ein Finanznachweis ist ebenfalls erforderlich: Je nach Ihrem Ausbildungsgehalt benötigen Sie möglicherweise ein Sperrkonto mit €11.904 für das Jahr oder eine alternative Garantie (Verpflichtungserklärung) von einem in Deutschland ansässigen Sponsor.
Von Anderes Land aus ist die realistische Gesamtdauer — vom Sammeln von Dokumenten bis zu Ihrem ersten Arbeitstag in Deutschland — 8–18 Wochen. Visumtermine bei der deutschen Vertretung oder dem TLScontact/VFS-Zentrum in Anderes Land sind oft Monate im Voraus ausgebucht. Reichen Sie Ihre vollständige Akte beim Termin ein: unvollständige Dateien werden nicht akzeptiert und es gibt keine Rückerstattungen. Die Gebühr für das nationale D-Visum beträgt €75, zahlbar am Tag der Antragstellung.
Ein Standard-Ausbildungsvisumantrag aus Anderes Land erfordert 20 Dokumente. Die wichtigsten sind der unterzeichnete Ausbildungsvertrag von Ihrem deutschen Arbeitgeber, ein deutsches B1/B2-Sprachzertifikat, beglaubigte Schulabschlüsse und Zeugnisse sowie ein Nachweis der finanziellen Mittel. Jedes Dokument in einer anderen Sprache als Deutsch muss von einer beglaubigten deutschen Übersetzung begleitet werden.
Die realistische Gesamtdauer aus Anderes Land beträgt 8–18 Wochen. Der Engpass ist normalerweise die Dokumentenbeglaubigung (Legalisierung: 21–56 Tage), gefolgt von der Wartezeit für den Visumtermin (oft 4–12 Wochen) und der Konsulatsbearbeitung (8–12 Wochen ohne Vorab-Zustimmung, etwa 8 Wochen mit Vorab-Zustimmung). Beginnen Sie mindestens 6 Monate vor Ihrem Ausbildungsstartdatum mit den Vorbereitungen.
Für deutsche Visumanträge müssen Dokumente aus Anderes Land einer Legalisierung unterzogen werden. Obwohl Anderes Land Mitglied der Hague Convention ist, hat Deutschland formell Einspruch gegen den Beitritt erhoben. Eine vollständige konsularische Legalisierung über die deutsche Botschaft oder eine Kette nationaler Behörden ist daher erforderlich — keine Apostille. Die Kosten betragen €30–100 pro Dokument und der Prozess dauert 21–56 Tage. Planen Sie diesen Schritt zuerst ein, da er am schwierigsten zu beschleunigen ist.
Die nationale D-Visumgebühr für Ausbildung beträgt €75, zahlbar in bar oder per Karte bei Ihrem Termin. Die Gebühr ist nicht erstattbar, wenn das Visum abgelehnt wird. Einige deutsche Visa-Center (TLScontact, VFS) erheben eine zusätzliche Servicegebühr von €20–40.
Ja. Die meisten Ausbildungsvisa erfordern ein deutsches B1-Zertifikat (Goethe-Institut, telc oder ÖSD). Viele Arbeitgeber und einige Ausbildungssektoren (Gesundheitswesen, Handwerk) verlangen B2. Beginnen Sie früh mit Deutschkursen — die B1-Prüfung dauert 3–6 Monate Unterricht von Anfang an, und B2 dauert weitere 3–4 Monate. Das Zertifikat darf zum Zeitpunkt Ihres Visumtermins nicht älter als 2 Jahre sein.
Das hängt von Ihrem Ausbildungsgehalt ab. Wenn Ihr brutto monatliches Gehalt unter etwa €934 liegt, benötigen Sie wahrscheinlich ein Sperrkonto mit €11.904. Auszubildende mit höheren Gehältern oder diejenigen, deren deutscher Arbeitgeber eine Verpflichtungserklärung bereitstellt, können befreit sein. Bestätigen Sie dies bei der deutschen Vertretung in Anderes Land, da die Anforderungen variieren.